Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird häufig unterschätzt. Derzeit ist fast jede/r vierte Arbeiter/in und jede/r fünfte Angestellte berufs- oder erwerbsunfähig. Die Ursachen hierfür sind zu 85% Krankheiten, zu 15% Unfälle. Die staatlichen Leistungen wurden in diesem Sektor drastisch gekürzt. Das betrifft insbesondere alle nach 1961 Geborenen. Die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt derzeit 700 € im Monat.
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BEDARF
Sinnvoll ist es, sich früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern. Wer jung und gesund ist, erhält einen guten Schutz zu besten Konditionen. Mit höherem Alter steigt der Preis und es kann durch bereits bestehende Erkrankungen zu Ausschlüssen kommen.
VORERKRANKUNGEN
Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Zögern Sie nicht, auch Krankheiten anzugeben, die Sie im Grunde für unbedeutend halten. Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherer von seiner Vertragspflicht entbinden.
LAUFZEIT
Lassen Sie den Vertrag nicht zu früh enden, auch wenn dies preiswerter erscheint. Eine Laufzeitvereinbarung bis zu Ihrem Renteneintrittsalter – bei Angestellten bis zum 67. Lebensjahr – ist unbedingt ratsam, um Lücken zu vermeiden. Eine persönliche Beratung kann hier Aufschluss geben.
RENTENHÖHE
Berechnen Sie Ihren Bedarf unter Berücksichtigung anderer Einkünfte, die Ihnen zustehen. Ratsam ist es, auf eine Nachversicherungsgarantie zu achten, damit Sie Ihre Rente später bei besonderen Anlässen wie Hochzeit oder Abschluss des Studiums ohne Gesundheitsprüfung erhöhen können.
WARUM SOLLTEN SIE EINE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN
Statistiken belegen, dass jeder fünfte Erwerbstätige vor Beginn seiner Altersrente berufsunfähig wird. Im Handwerksbereich wird sogar jeder Vierte berufsunfähig. Da für alle nach 1961 Geborenen die Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst wurde, gibt es hier besonderen Bedarf. Durch die Möglichkeit, in einen anderen Beruf verwiesen zu werden, muss jede beliebige Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes angenommen werden. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist so gering, dass sie nicht einmal den Grundbedarf eines arbeitenden Menschen deckt. Diese so entstandene Versorgungslücke sollte jeder verantwortungsbewusste Berufstätige schließen.
WAS SOLLTEST DU BEI DER GESUNDHEITSPRÜFUNG BEACHTEN?
Die Fragen zur Gesundheit sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, um den bestehenden Versicherungsschutz nicht zu riskieren. Oft fragen die Versicherungsunernehmen nach Arztbesuchen in den letzten fünf Jahren. Im Falle eines Krankenhausaufenthalts werden die letzten zehn Jahre abgefragt. Besonders im Schadensfall behält sich die Versicherungsgesellschaft vor, Deine Angaben genau zu überprüfen. Dies geschieht, indem der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht entbunden wird. Zusätzlich zu den Gesundheitsfragen sind auch genaue Angaben zu Hobby und Beruf erforderlich. Wenn sich Dein Beruf während der Vertragsdauer ändert oder Du ein riskantes Hobby beginnst, muss das nicht gemeldet werden.
WIE HOCH SOLLTE DEINE BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE IM MONAT SEIN?
Die optimale Höhe der Berufsunfähigkeitsrente richtet sich nach Deinem persönlichen Bedarf. Du solltest jedoch mindestens ein Drittel Deines derzeitigen Nettogehalts absichern, optimal wären 60% bis 80%. Bei der Kalkulation solltest Du evtl. Zahlungen aus betrieblicher Vorsorge oder auch Miet- und Zinseinkünfte berücksichtigen, denn um so geringer kannst Du Deine Rentenhöhe kalkulieren. Die Berufsunfähigkeitsrente sollte immer hoch genug sein, um auch im Ernstfall die Zahlung von Altersvorsorgebeiträgen möglich zu machen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Beitragsbefreiung Deiner Altersvorsorge im Falle einer Berufsunfähigkeit zu vereinbaren.
WAS IST HEUTE NOCH VON DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG ZU ERWARTEN?
Für die nach 1961 Geborenen wurde das Modell der Berufsunfähigkeitsrente von der Erwerbsminderungsrente abgelöst: Sie erhalten nur dann die volle Erwerbsminderungsrente (ca. 34% des letzten Bruttoeinkommens) wenn sie weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig sind. Solltest Sie 3-6 Stunden am Tag arbeitsfähig sein, dann können Sie lediglich mit der halben Erwerbsminderungsrente (ca. 17% des letzten Bruttoeinkommens) rechnen. Bei einer über 6-stündigen Einsatzbereitschaft entfällt jegliche Leistung, da der erlernte Beruf nicht berücksichtigt wird und die reine Arbeitsfähigkeit in jeder möglichen Erwerbstätigkeit zählt. Wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren wurden, werden Sie etwas besser gestellt und erhälten die halbe Erwerbsminderungsrente auch wenn Sie in Ihrem erlernten oder einem vergleichbaren Beruf nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können.