Krankenversicherungen für folgende Zielgruppen an:
Nicht versicherungspflichtige Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Personen, für die Versicherungsfreiheit besteht. Zu Ihnen gehören unter anderem:
Bei deutschen Krankenkassen liegt der durchschnittliche Beitrag im Jahr 2021 bei 15,9 % der Beitragsbemessungsgrenze bei 58.050€ (monatlich 4.837,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 64.350 Euro (monatlich 5.362,50 Euro). Ohne Pflegeversicherung in der Spitze, also bei 769,16 €. Hinzu kommt die Pflegeversicherung von 3,3 % für Kinderlose (159,64 €). Zusammen ein gesamter Beitrag von 923,85€. (DAK 2021 938,48€ für kinderlose freiwillig Versicherte)
Sie haben die Wahl aus über 100 Krankenkassen in Deutschland zu wählen. Zu den größten gehören die AOK und die TK, um nur zwei Beispiele zu nennen.
(*) Beispiele wurden für eine 30 Jahre alte Person gerechnet. Sie enthalten verschiedene Tagegeldhöhen und sind nur allgemeine Informationen. Pflegepflichtversicherung ist enthalten.
(TARIF KVS 3 Hanse Merkur / Tarifstand 2020)
(TARIF Komfort Plus 1 – Signal / Tarifstand 2020)
(TARIF PRIME Deutscher Ring – Signal / Tarifstand 2020)
LEISTUNGEN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG
Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind nach Ihrem persönlichen Bedarf frei wählbar. Neben dem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten sind diese ausschlaggebend für die Berechnung der Prämie. Das Leistungsspektrum ist sehr umfangreich: Ambulante Leistungen beinhalten u.a. freie Arzt- und Heilpraktikerwahl, keine Zuzahlungen bei Medikamenten sowie neueste und alternative Heilmethoden. Stationäre Leistungen umfassen freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch die zahnärztlichen Leistungen sind im Vergleich zur GKV deutlich besser: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden bis zu 100% übernommen. Des weiteren erhält der Versicherte Lohnfortzahlungen, Krankenhaustagegeld und Versicherungsschutz im Ausland.
WAS BEDEUTET DIE VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE?
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des Bruttoeinkommens die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze wird jährlich zum 01. Januar beschlossen. Im Jahr 2020 liegt diese Grenze bei 62.550 EUR Bruttoeinkommen pro Jahr. Angestellte, deren Bruttoverdienst über dieser Grenze liegt, können in die private Krankenversicherung wechseln.
Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Auch diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt im Jahr 2020 bereits 56.250 EUR. Der zu zahlende Beitrag richtet sich zusätzlich nach dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse.
Krankenversicherungspflicht in Deutschland
Seit dem 01.01.2009 gilt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland für alle Personen. Zuvor beschränkte sich die Versicherungspflicht auf bestimmte Personengruppen und auf die gesetzlichen Krankenkassen.
Die Pflicht zur Krankenversicherung gilt seit folgendem Zeitraum:
gesetzlichen Krankenkasse (seit dem 01.04.2007) und private Krankenversicherung (seit dem 01.01.2009)
Unversicherten Personen drohen durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland auch rückwirkende Forderungen in einer privaten Krankenversicherung oder gesetzlichen Krankenkasse. Personen ohne Versicherungsschutz, die einer privaten Krankenkasse zuzuordnen sind, müssen rückwirkend mit folgenden Zahlungen rechnen und bei gesundheitlichen Problemen bleibt nur der Einstieg über den Basistarif.