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Riesterrente

Mit der Rentenreform im Jahre 2001, die gleichzeitig eine Verschlechterung der Rente herbeiführte, entstand eine Versorgungslücke in der gesetzlichen Rente. Die sollten Sie als Versicherter schließen. Insbesondere aus der gesellschaftlichen Gruppe der Expaths, die erst in mittlerem Alter nach Deutschland kommen, kann die Situation recht kritisch werden.

Vorteile der Riesterrente

  • günstige Beiträge (4% vom Brutto / max. 2100,-€ p.a.)
  • Zulagen (175€ / Person und 300€ / Kind)
  • zusätzliche Steuervorteile
  • Hartz IV-sicher
  • höchste Rente bei geringstem Nettobeitrag bei geringen bis mittleren Einkommen
  • 30% kapitalisierbar
  • steuerschädlich kündbar, um eingezahlte Beiträge zurückzuerhalten (Geld nicht weg)
  • garantierte Auszahlung der eingezahlten Beiträge (Fondsanlagen ohne Verlustrisiko)

Hierzu wurde die Riester-Rente als neue Form der privaten kapitalgedeckten Zusatzvorsorge eingeführt. Diese Zusatzvorsorge geschieht auf freiwilliger Basis – mit einer Förderung setzt der Staat gezielt Anreize zum Abschluss eines Riester-Vertrags. Wenn Sie in einer bestimmten Höhe Beiträge für diese Form der Altersvorsorge zahlen, erhalten Sie dafür Zulagen und können diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Ein weiterer Vorteil: Staatlich geförderte Altersvorsorge über einen Riester-Vertrag ist »Hartz-IV-fest«.

Diese Anlageform ist vorwiegend für Angestellte interessant. Sie richtet sich von ihrer Ausgestaltung, die der Gesetzgeber durch die staatlichen Förderungsinstrumente definiert hat, an Menschen aller Einkommensschichten.

Wenn Sie verheiratet sind, ist die Riester-Rente besonders interessant, da auch Ihr Ehepartner/in eine Zulage und Förderung erhält. Zudem gibt es steuerliche Vorteile, die die Nachteile bei übertreffen. Steuerrückerstattungen sind oft sogar höher als die Zulagen und besonders für Gutverdiener eine interessante Geldanlage.

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Die Möglichkeiten der Altersvorsorge

Das 3 - Schichtenmodell der Altersvorsorge

... KURZ GEFASST

1. SCHICHT: BASISVERSORGUNG

Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können steuerlich abgesetzt werden. Beiträge zur Rürup Rente, können im Jahr 2020 zu 90% steuerlich abgesetzt werden.

Dieser Prozentsatz erhöht sich Jahr für Jahr um 2 %, so dass ab dem Jahr 2025 100% der Beiträge steuerlich abgesetzt werden können.

Ab 2025 ist der Rürup Rente Steuervorteil somit 100%.

Zur Basisversorgung gehören:

  • Gesetzliche Rente
  • Rürup-Rente

2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNG

Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert werden; Beiträge sind steuerlich absetzbar.

Zudem gelten für Riesterrenten folgende Zulagen:

  • Grundzulage175 Euro
  • Kinderzulage: pro Jahr und Kind
    • 185 Euro für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden
    • 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder

Zur Zusatzversorgung zählen:

  • Riester-Rente
  • Betriebliche Altersversorgung

3. SCHICHT: KAPITALANLAGEPRODUKTE

Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen und sind so flexibler.

Private Rentenversicherung und ihre Vorteile

  • Gewissheit über die Rente
  • meist lebenslange Auszahlung
  • ohne Gesundheitsfragen
  • steuerliche Vorteile möglich
  • flexible Abrufmöglichkeiten

Zu den Kapitalanlage-Produkten zählen:

  • Private Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
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DIE ZUKUNFT IM BLICK

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