1. SCHICHT: BASISVERSORGUNG
Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können steuerlich abgesetzt werden. Beiträge zur Rürup Rente, können im Jahr 2020 zu 90% steuerlich abgesetzt werden.
Dieser Prozentsatz erhöht sich Jahr für Jahr um 2 %, so dass ab dem Jahr 2025 100% der Beiträge steuerlich abgesetzt werden können.
Ab 2025 ist der Rürup Rente Steuervorteil somit 100%.
Zur Basisversorgung gehören:
2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNG
Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert werden; Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Zudem gelten für Riesterrenten folgende Zulagen:
Zur Zusatzversorgung zählen:
3. SCHICHT: KAPITALANLAGEPRODUKTE
Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen und sind so flexibler.
Private Rentenversicherung und ihre Vorteile
Zu den Kapitalanlage-Produkten zählen: