Für verantwortungsvolle Tierbesitzer sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung eine Selbstverständlichkeit sein: Läuft etwa Ihr Hund auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Der Schutz durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist viel wert, denn sie ersetzt den Schaden bis zu einer vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Angehörige und auch fremde Hüter Ihres Hundes sind gleich mitversichert.
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DIE OPTIMALE VERSICHERUNGSSUMME
Sowohl die Tierhalter- als auch die Pferdehalterhaftpflichtversicherung sollte eine Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von pauschal mindestens 5 Mio. Euro nicht unterschreiten.
BEITRAG SENKEN
Die Höhe der von Ihnen zu leistenden Beiträge richtet sich nach Art und Anzahl der Tiere und der vereinbarten Deckungssumme. Eine jährliche Zahlungsweise ist die günstigste Variante. Senioren und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes wird meist ein Nachlass gewährt.
URLAUBSREISEN UND AUSLANDSAUFENTHALTE
Welche Auflagen für Ihren Vierbeiner an Deinem Urlaubsort gelten, können Sie durch einen Anruf beim dortigen Ordnungsamt klären. In der Regel besteht bei längeren Auslandsaufenthalten innerhalb der EU ein Versicherungsschutz für drei Jahre, in anderen Regionen für ein Jahr.
SCHUTZ BEI VERSTOSS GEGEN HALTERPFLICHTEN
Von Vorteil ist es, wenn Dein Vertrag eine Zusatzklausel über den „Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten“ beinhaltet. Denn nur dann ist Ihre eine Leistung im Schadensfall zweifellos sicher. Da die Vorschriften in Städten und Gemeinden häufig sehr unübersichtlich sind, kann es Ihnen andernfalls passieren, dass die Versicherungsleistung aufgrund der Verletzung der Halterpflichten nicht in Kraft tritt.
EINSCHLUSS VON FREMDREITER-RISIKO PRÜFEN
Auch wenn nur gelegentlich ein Gast auf Ihrem Pferd reitet, sollte das Fremdreiter-Risiko im Versicherungsvertrag enthalten sein. Ist diese Leistung abgedeckt, kommt der Versicherer für Schäden auf, die dem Fremdreiter widerfahren (z.B. Regressansprüche der Krankenversicherung bei Verletzungen). Es ist ratsam, den Vertragstext unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen.
WARUM SOLLTEST DU EINE TIERHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN?
Jeder Hunde- oder auch Pferdebesitzer sollte eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen, auch wenn diese noch nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben ist. Als Tierhalter bist Du gesetzlich verpflichtet, für Schäden, die Dein Tier verursacht hat, mit Deinem gesamten Vermögen und Einkommen zu haften. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt nur Schäden von zahmen Kleintieren wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögeln.
WER ODER WAS IST VERSICHERT?
Versichert ist der Versicherungsnehmer als Tierhalter, seine Familie und andere, die das Tier hüten. Bei Pferden ist ein Fremdreiter, der nicht an den Haltungskosten des Pferdes beteiligt ist, meistens auch mitversichert. Gibt es einen Mithalter, dann sollte der auch im Versicherungsvertrag namentlich aufgeführt werden. Versichern kannst Du Hunde, Pferde und Ponys, Esel und Rinder oder auch andere, exotische Tiere, sofern dies gesondert vereinbart wurde.
WELCHE SCHÄDEN SIND VERSICHERT?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Verhalten Deines Tieres entstehen, auf. Weiterhin prüft sie Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen bis hin zu Gerichtsprozessen ab. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind natürlich nicht versichert.
GIBT ES UNTERSCHIEDLICHE BEITRÄGE BEI DER INSURANCE BROKER PERSONAL PLUS PET TIERHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG?
Jeder Hund muss einzeln in den Vertrag aufgenommen werden. Für Ihren ersten Hund wird ein entsprechender Beitrag gezahlt, jeder weitere Hund ist dann meist deutlich günstiger zu versichern. Die Beitragshöhe hängt auch von der Rasse Ihres Hundes ab, da ein Chihuahua und ein Pittbull durchaus sehr unterschiedlich sind. Für gewisse Hunderassen gibt es keinen Versicherungsschutz .
WAS MACHEN SIE IM SCHADENSFALL?
Im Schadensfall sollten Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft den Schaden schnellstmöglich telefonisch mitteilen. Bei umfangreicheren Schäden fordern einige Versicherer eine schriftliche Schadensmeldung. Schildern Sie den Schadenshergang wahrheitsgemäß und treten unter keinen Umständen in Vorleistung. Die Versicherungsgesellschaft prüft zuerst die Schadenersatzansprüche und setzt sich mit dem Versicherungsnehmer und dem Geschädigten in Verbindung.